Demonstration am 4. Februar: Tostedt gegen Rechts

Der braune Spuk in Tostedt geht vorerst weiter. Das Urteil gegen den Betreiber des Ladengeschäft „Streetwear“ wegen Landfriedensbruchs wurde wie kurz berichtet aufgehoben. Damit ist auch die Bewährungsauflage, den Laden, der Anlaufsstelle für die rechtsextremistische Szene ist, zu schließen, hinfällig. Man kann vom dem Urteil halten, was man will. Es mag juristisch richtig sein (immerhin war es ein geschickter Schachzug des Herrn S., zuzugeben, die besagte „Waffe bereits längere Zeit bei sich gehabt“ zu haben). Damit Herr S. und Konsorten aber nicht zu sehr die Urteilsaufhebung feiern und im Gegenteil spüren, dass man in Tostedt nicht gewillt ist, das Treiben der rechtsextremistischen Szene zu dulden, ruft der Tostedter Bürgermeister mit Unterstützung aller Fraktionen der im Gemeinderat Tostedt und Samtgemeinderat Tostedt vertretenen Parteien (u.a. die Grünen) zu einer Demonstration am Samstag, den 4. Februar 2012 ab 14 Uhr vor dem Rathaus in Tostedt auf:

Bürgerbewegung
Tostedt gegen Rechts
Bürger demonstrieren gegen Neonazis

Wann: Samstag, den 04.02.2012 ab 14:00 Uhr

Treffpunkt: Rathaus

Gang zum Platz Am Sande

Anschließend laden die Tostedter Kirchen zu einer Friedensandacht in die Johanneskirche ein

Fassungslosigkeit und Empörung über den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle!

Neonazi Silar muss seinen Szeneladen nicht schließen!

Uns reicht`s!

Wir wehren uns gegen das braune Image Tostedts.

Kommen Sie mit auf die Demonstration, um zu zeigen,

dass die Mehrheit der Tostedter Bürger anders denkt!

Verantwortlich:

Gerhard Netzel
Bürgermeister der Gemeinde Tostedt

Dieser Aufruf wird von allen im Rat der Gemeinde Tostedt und im Samtgemeinderat vertretenen Fraktionen sowie von Kirchengemeinden, Vereinen und Verbänden unterstützt!

 

Zur Information hier die Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Stade vom 17.01.2012 zu der Einstellung des Strafverfahrens:

Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Stade vom 17.01.2012

Oberlandesgericht Celle hebt Verurteilung von Stefan Silar auf und stellt Strafverfahren ein

Stade / Tostedt. Auf die Revision des Angeklagten Stefan Silar hat das Oberlandesgericht Celle mit Beschluss vom 20.12.2011 ein Urteil des Landgerichts Stade vom 05.08.2011 aus Rechtsgründen aufgehoben und das Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Landfriedensbruchs aufgrund eines sogenannten „Strafklageverbrauchs“ eingestellt.

Silar betreibt im Tostedter Raum das Ladengeschäft "Streetwear", in welchem er Bekleidung und Tonträger anbietet, die in der rechtsextremistischen Szene beliebt sind.

Hintergrund der Entscheidung sind Ereignisse von Pfingsten 2010. Damals zog eine Gruppe von linksgerichteten Personen zum Ladengeschäft „Streetwear“ des Stefan Silar in Tostedt und traf dort auf rechtsgerichtete Personen aus dem Umfeld des Silar. Es kam zu Auseinandersetzungen zwischen den beiden Gruppen und der Polizei. Silar war deswegen zum einen mit einem inzwischen rechtskräftigen Strafbefehl des Amtsgerichts Tostedt vom 28.07.2010 wegen Führens einer Schusswaffe ohne eine waffenrechtliche Erlaubnis zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden.

Nachfolgend hat ihn das Amtsgericht – Schöffengericht – Tostedt am 21.02.2011 ebenfalls aufgrund der Ereignisse von Pfingsten 2010 wegen einer gesonderten prozessualen Tat des schweren Landfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Dieses Urteil wurde vom Landgericht Stade auf die Berufung des Silar aufgehoben, der nunmehr vom Landgericht Stade am 05.08.2011 nur noch wegen Landfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt wurde, deren Vollstreckung zudem zur Bewährung ausgesetzt wurde. Silar erhielt die Bewährungsauflage, sein Ladengeschäft „Streetwear“ bis Ende März 2012 zu schließen.

Das Oberlandesgericht in Celle hob das vorgenannte Berufungsurteil gegen Silar vom 05.08.2011 nunmehr auf, weil die Tat aus dem Strafbefehl und aus dem angefochtenen Berufungsurteil als eine Tat im prozessualen Sinne anzusehen sei.

Die Staatsanwaltschaft war bei ihrer Anklageerhebung noch davon ausgegangen, dass zwischen dem Landfriedensbruch und dem Waffendelikt entsprechend dem Sachstand in den Ermittlungsakten eine wesentliche zeitliche und örtliche Zäsur bestand. Erstmals in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Stade behauptete Silar, er habe die Waffe bereits längere Zeit bei sich gehabt. Das Landgericht Stade hat diese Einlassung zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht, wobei das Oberlandesgericht Celle diese Feststellungen dahingehend rechtlich gewürdigt hat, dass neben der vorangegangenen rechtskräftigen Verurteilung wegen des waffenrechtlichen Verstoßes eine weitere gesonderte Verurteilung wegen Landfriedensbruchs unzulässig sei.

Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Stade vom 17.01.2012

Über WilliZ

Wurde geboren (in Berlin-Schöneberg), lebt (nach einem Abstecher nach Pforzheim, längere Zeit in Bremen und Hamburg) in dem Örtchen Tostedt am Rande der Lüneburger Heide - und interessiert sich für Literatur, Musik, Film und Fotografie (sowohl passiv wie aktiv) ... Ach, und gern verreise ich auch!

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