Ex-RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt bald auf freiem Fuß

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat entschieden, dass die frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt nach mehr als 24 Jahren im Gefängnis auf freien Fuß zu setzen ist. Die zu fünfmal lebenslänglich plus 15 Jahren Haft verurteilte Mohnhaupt wird auf Bewährung entlassen und darf die Justizvollzugsanstalt zum 27. März verlassen. Die heute 57-Jährige gehörte in den Jahren von 1977 bis zu ihrer Festnahme 1982 zur Führungsebene der terroristischen „Roten Armee Fraktion“ (RAF), dort innerhalb der ‚2. Generation‘ zur Offensive 77, die für die Morde an den Generalbundesanwalt Siegfried Buback, den Bankier Jürgen Ponto und den Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer verantwortlich zeichnete.

Logo der RAF

Natürlich ist eine hitzige Debatte wegen dieser Freilassung entbrannt. Viele konservative Politiker fordern zumindest ein Reue-Bekenntnis, andere endlich die Mitarbeit an der Aufklärung der Terrorakte, die im Grunde bis heute nicht vollständig aufgeklärt wurden. Andererseits wies Friedrich Küppersbusch in der „taz“ darauf hin, dass die RAF-Terroristen Mohnhaupt, Klar und Haule bisher länger im Gefängnis sitzen als Haupt-Kriegsverbrecher der Nazis.

Steckbrief 1977 - u.a. Brigitte Mohnhaupt

Ich persönlich denke, dass es endlich an der Zeit ist, unter diesem Kapitel deutscher Geschichte einen Schlussstrich zu ziehen. Der entscheidende Punkt ist aber der, dass die gesetzlichen Voraussetzungen zu einer Haftentlassung erfüllt sind. Nach Aussage der Gefängnisleitung und aufgrund von psychiatrischer Gutachten besteht keine Gefahr, dass Brigitte Mohnhaupt dort anknüpft, wo sie 1982 aufhörte. Das ganze Gerede um Reue und Gnade ist in diesem Zusammenhang bedeutungslos. Bei der Haftentlassung handelt es sich nämlich nicht um einen Gnadensakt (eine Begnadigung durch den Bundespräsidenten wurde seinerzeit abgelehnt), noch ist Reue eine gesetzliche Voraussetzung hierfür.

Weiterhin denke ich, dass nach der Freilassung von Brigitte Mohnhaupt eine Aufarbeitung der terroristischen Straftaten durch deren Mitarbeit möglich sein dürfte, nicht im juristischen Umfeld, sondern z.B. Im Rahmen einer soziologischen Studie. Diese halte ich allerdings für sehr wichtig angesichts der heutigen terroristischen Bedrohung durch religiöse Fanatiker.

siehe auch zdf.de mit weiteren Infos: Ex-RAF-Terroristin kommt frei

Über WilliZ

Wurde geboren (in Berlin-Schöneberg), lebt (nach einem Abstecher nach Pforzheim, längere Zeit in Bremen und Hamburg) in dem Örtchen Tostedt am Rande der Lüneburger Heide - und interessiert sich für Literatur, Musik, Film und Fotografie (sowohl passiv wie aktiv) ... Ach, und gern verreise ich auch!