Müller-Meyer-Schulze

Namen sind eigentlich Schall und Rauch, oder nicht? Nomen est Omen? Manchmal schon. Damit es nicht zu kunterbunt in Deutschland mit der Namensgebung hergeht, gibt es ein Namensrecht, das sowohl den Gebrauch von Familien- wie Vornamen regelt. Ansonsten bestimmen Gerichte, ob ein Name (Vorname) zulässig ist oder nicht.

Durch Änderungen im Namensrecht kamen Doppelnamen (im Nachnamen) in Mode. Was wären wir heute ohne Namen wie Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), Müller-Lüdenscheid (Loriot) oder Schäfer-Gümbel (SPD). Wie steht es aber mit Dreifach-Namen und mehr, z.B. Müller-Meyer-Schulze? Wie viele Bindestriche sind erlaubt? Nun Namensdrillinge sind verboten in Deutschland. Seit 1993. Und dagegen klagt nun eine Zahnärztin aus München, die unbedingt Thalheim-Kunz-Hallstein heißen möchte, vor dem Bundesverfassungsgericht. Mit dem Urteil wird es wohl noch einige Monate dauern.

Nun, wie steht es mit dem deutschen Namensrecht? Der Regelfall ist heute immer noch so, dass die Frau den Nachnamen des Mannes übernimmt. Aus Frau A wird Frau B, weil ihr Gemahl B heißt. So heißt auch der Nachwuchs B. Als ich heiratete wurde aus meiner Frau, Geburtsname A, eine A-B, weil ich B heiße und weiterhin heiße. Unsere Kinder heißen beide B, weil der Familienname B ist. Sie hätten nach damaligem Recht aber auch A, B, A-B oder B-A heißen können. Das ist heute, wenn ich das richtig sehe (und wer blickt als Außenstehender da schon genau durch), etwas anders. Unsere Kinder könnten nur den Vater- oder den Mutternamen übernehmen (also A-B wie meine Frau oder B wie ich).

Andere Länder, andere Sitten und anderes Namensrecht. In Spanien hat jeder zwei Nachnamen. Der doppelte Nachname ist in Spanien üblich. Der Nachname setzt sich aus dem ersten Nachnamen des Vaters und dem ersten Nachnamen der Mutter zusammen, gebraucht wird dann häufig nur der erste Nachname. Bei der Eheschließung gibt es für Ehepaare keinen gemeinsamen Nachnamen, jeder behält einfach seinen bisherigen und die gemeinsamen Kinder erben dann den ersten Nachnamen des Vaters und den ersten Nachnamen der Mutter.

Von Russland weiß ich, dass es dort drei Namen gibt: einen Rufnamen (also unser Vorname), einen vom väterlichen Namen abgeleiteten Namen (Vatersname) und den Nachnamen; so würde ich Wilfried Hermannowitsch A… heißen. Im engeren Kreise spricht man sich (dank Dostojewski wissen wir es) mit dem Vatersnamen an.

Interessant ist Island, denn das dortige Namensrecht war früher auch in anderen skandinavischen Ländern – und in Norddeutschland verbreitet. Dort gibt es keinen Familiennamen, sondern einen meist vom Vornamen des Vaters (Patronym), aber durchaus auch von der Mutter (Metronym) abgeleiteten Nachnamen: So besteht der zweite Name aus dem Namen des Vaters (im Genitiv) erweitert um -son (Sohn) oder -dóttir (Tochter). Benennungen nach der Mutter waren früher selten (uneheliche Geburt mit unbekanntem Vater), sind aber heute im Zuge der Gleichstellung gesetzlich möglich. So gibt es in Island überhaupt keine durchgehenden Nachnamen. Ich würde so z.B. Vilfríđ Hermannsson heißen, mein ältester Sohn: Jan Vilfríđsson. Meine Frau hieße Christa Klássdóttir (á spricht sich wie au – also Klaus).

Dazu fällt mir eine nette Anekdote ein. 1990 bereiste ich mit meiner Frau und Freunden für gut drei Wochen Island. In Reykjavik, der Hauptstadt, hatte ich für uns alle eine Unterkunft in einem Seemannsheim vorgestellt (Island war und ist teuer, dort war es am billigsten). Nun standen wir mit Sack und Pack an der Rezeption und ich verwies auf die Reservierung unter meinem Namen (ich nannte natürlich meinen Nachnamen). Die junge Frau an der Rezeption, die auch sehr gut deutsch sprach, konnte aber meinen Namen in der entsprechenden Liste nicht finden. Ich wiederholte meinen Namen, nun aber auch mit Vornamen. Da fand sie dann auch gleich unsere Anmeldung – eben unter meinem Vornamen. – Noch eines: Sucht man in einem isländischen Telefonbuch (siehe auch Bild) einen Anschluss, dann sollte man auch hier nach dem Vornamen suchen, der dann aber wiederum nach dem Nachnamen sortiert ist (Kristin Finnbogadóttir steht also vor Kristin Ívarsdóttir und diese vor Kristin Kristmundsdóttir).

So nebenbei: Müller bleibt der häufigste deutsche Nachname – Auf Platz zwei und drei kommen Meier und Schmidt

Über WilliZ

Wurde geboren (in Berlin-Schöneberg), lebt (nach einem Abstecher nach Pforzheim, längere Zeit in Bremen und Hamburg) in dem Örtchen Tostedt am Rande der Lüneburger Heide - und interessiert sich für Literatur, Musik, Film und Fotografie (sowohl passiv wie aktiv) ... Ach, und gern verreise ich auch!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.